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ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN

 

Trekking & Expediciones

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Liebe Reise- und Expeditionsteilnehmer,

wir danken Ihnen, dass Sie Ihre Reise bei Trekking & Expediciones buchen.
Wir sind stets bemüht, Ihnen vor, während und nach Ihrer Reise den bestmöglichen Service zu bieten. Dazu setzen wir unser ganzes Wissen und Können ein, um Ihre Reise sorgfältig vorzubereiten und sie so reibungslos wie möglich abzuwickeln.

Die nachfolgenden Reisebedingungen sollen das Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen als Reisenden und Suedamerika Explorer als Anbieter regeln.

1. Anmeldung und Bestätigung

Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch andere Fernkommunikationsmittel vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist.

Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist die Annahme gegenüber dem Reiseveranstalter erklärt.

2. Preise

Der vereinbarte Preis beinhaltet alle Leistungen, die ausdrücklich beschrieben und gekennzeichnet werden.
Der Preis ist pro Person im Doppelzimmer, außer es werden andere Bedingungen vereinbart.
Alle Preise sind in Euro oder in Amerikanischen Dollar (USD) angegeben und unterliegen Kursschwankungen.

3. Bezahlung

Mit Vertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Die Restzahlung ist, soweit nichts anders im Einzelfall in der Buchungsbestätigung vereinbart, 30 Tage vor Reisebeginn fällig, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den genannten Gründen abgesagt werden kann.

Die Bezahlung kann per Überweisung auf eines unserer Konten oder als Geldtransfer erfolgen.

Bei unseren Inka Trail Reisebausteinen wird eine nicht erstattungsfähige Anzahlung von 100% des gesamten Reisepreises fällig.

4. Leistungen

Der Umfang der vertraglich geschuldeten Reiseleistungen ergibt sich nach den Angaben in den Reisebeschreibungen der Homepage von Trekking & Expediciones, den Detailprogrammen und Reiseinformationen.

A)Unsere Leistungen vor Ort
Trekking & Expediciones behält sich das Recht vor, Teile des Programms, sofern nötig (schlechte Wetterbedingungen, lokale Unruhen, Konflikte) für die Sicherheit seiner Touristen zu ändern ohne Rückerstattung.

Desweiteren behalten wir uns vor, sowohl Touristen, als auch Personen unseres Reiseteams von der weiteren Tour auszuschließen, sofern sich diese nicht wie zivilisierte Menschen im Umgang in einer Gruppe benehmen sollten. Sollte dieser Fall eintreten, erfolgt keine Rückerstattung des Reisepreises. Das Wohl der ganzen Gruppe hat Vorrang.

B) Pflichten der Teilnehmer
Jeder Kunde verpflichtet sich zur gegenseitigen Hilfsbereitschaft und Kameradschaft gegenüber seinen Tourenpartnern.

Jeder Kunde verpflichtet sich auch, Rechte, Sitten und Bräuche der einheimischen Bevölkerung zu respektieren.

Der Organisator geht von einer guten körperlichen und mentalen Vorbereitung des Teilnehmers auf die Reise aus. Ist ein Teilnehmer den körperlichen oder mentalen Anforderungen nicht gewachsen, hat er die dadurch verursachten Mehrkosten zu tragen.

Bevor der Kunde an einer Reise teilnimmt, muss er eine Reisekranken-Versicherung abschlossen haben, die die Kosten für die medizinische Versorgung im Gastland und den medizinisch notwendigen Rücktransport in das Heimatland abdeckt. Falls die Reise ohne entsprechende Versicherung angetreten wird, kann Suedamerika Explorer die Teilnahme, ohne Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises, verweigern.

Der Kunde ist verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich dem Reiseleiter oder der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Falls der Kunde mit der Abhilfe nicht zufrieden ist oder falls keine Reiseleitung verfügbar ist, ist Suedamerika Explorer direkt am Geschäftssitz zu verständigen. Die Reiseleitung ist nicht berechtigt, Aussagen zu Schadenersatzansprüchen zu machen.

5. Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen und Abweichungen unwesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Trekking & Expediciones nicht wieder Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet soweit dadurch der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigt wird.

6. Rücktritt durch den Kunden

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Trekking & Expediciones. Dem Kunden wird empfohlen den Rücktritt schriftlich zu erklären.

Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er ohne Rücktritt vom Reisevertrag die Reise nicht an, so kann Trekking & Expediciones angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorbereitungen und für seine Aufwendungen verlangen.

Trekking & Expediciones kann diesen Anspruch nach seiner Wahl konkret berechnen oder unter Berücksichtigung der nachstehen Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren. Hierfür sind die folgenden Prozentsätze maßgeblich:

a.) Stornosätze bei Rundreisen (Bergsteigen, Wanderung, Spirituelle Reise, MountainBike)
ab dem 90. bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 20 %
ab dem 44. bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 30 %
ab dem 29. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 60 %
ab dem 15. bis zum 10. Tag vor Reiseantritt 90 %
ab dem 9. Tag vor Reiseantritt 0 %

b.) Stornosätze bei Rundreisen (Bergsteigen, Wanderung, Spirituelle Reise, MountainBike) in der Luxusklasse
ab dem 90. bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 40 %
ab dem 44. bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 70 %
ab dem 29. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 95 %
ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 0%

c.) Stornosätze bei Inkatrail
ab dem 90. bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 80 %
ab dem 44. Tag vor Reiseantritt oder später erfolgt, erhalten Sie keine Rückerstattung.

d.) Stornosätze bei Bausteinprogrammen
ab dem 90. bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 35 %
ab dem 44. bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 50%
ab dem 29. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 75 %
ab dem 14. bis 9. Tag vor Reiseantritt 90 %
ab dem 8. Tag oder am Abreisetag oder Nichtantritt (no-schow) 100% des Reisepreises
Wenn Sie die Trekkingtour nicht antreten oder aufgrund von eigener Entscheidung die Tour verlassen, erhalten Sie keine Rückzahlung

Trekking & Expediciones empfiehlt in diesem Zusammenhang den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, da diese nicht automatisch im Reisepreis enthalten ist.

7. Kündigung des Vertrages wegen höherer Gewalt

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, wird Trekking & Expediciones den Kunden nicht für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschädigen. Umstände die zu einer Kündigung wegen höherer Gewalt führen, sind alle Ereignisse die weder Suedamerika Explorer, noch die jeweilige Partneragentur, vorhersehen können, wie Krieg, Kriegsdrohungen, Arbeitskampf, Terrorismus, Naturkatastrophen, Feuer, Wetter, politische Umstände, Streiks, Straßenblockaden, Annullierung von Flügen, Neuterminierung von Flügen, technisches Versagen, Epidemien oder Gesundheitsrisiken, Grenzkontrollen, Krankheit und alle ähnlichen Ereignisse.
Wir werden uns bemühen den Reisegast frühzeitig über solche Änderungen zu unterrichten.

8. Sonderkosten

Alle Sonderkosten, die als Folge von oder im Zusammenhang mit Änderungen des vorgesehenen Reiseverlaufs aus in der Person des Kunden liegenden Gründen während der Reise entstehen, gehen zu Lasten des Kunden und sind mit Entstehung sofort an den jeweiligen Anspruchsteller zu zahlen. Zu diesen Sonderkosten gehören z. B. Aufwendungen, die aus dem verspäteten Eintreffen des Kunden zum Abflug oder zur vorbereiteten Trekking-Tour entstehen oder Kosten für eine vorzeitige Rückkehr von einer Wanderung als Folge von Unpässlichkeit, Krankheit oder Unfall (z. B. Hubschrauber-Rücktransport, Hospital- und Hotelaufenthalt auch für Begleitpersonen). Tritt Trekking & Expediciones um einen akuten Notfall zu begegnen, in Vorlage, so sind die von Trekking & Expediciones verauslagten Beträge nach Abschluss der Reise sofort zu erstatten. Eine Kranken- und Rücktransportkostenversicherung ist nicht im Reisepreis eingeschlossen.

9. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Trekking & Expediciones kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen.
Bis 14 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzah hingewiesen wird. Die Erklärung, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist und die Reise deshalb abgesagt wird, hat dem Kunden spätestens am 14. Tag vor Reisebeginn zuzugehen. Der Kunde erhält dann seine auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche stehen dem Kunden nicht zu.
Wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Anmahnung von Trekking & Expediciones nachhaltig stört oder “wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt ins besondere, wenn der Kunde den besonderen Anforderungen der Reise (Gesundheit, körperlich Fitness, Leistungsvermögen, Mithilfe beim Reiseablauf etc.), die verbindlich festgelegt sind, nicht entspricht. Kündigt Trekking & Expediciones, so behält Trekking & Expediciones den Anspruch auf den Reisepreis, Trekking & Expediciones muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Trekking & Expediciones aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der Beträge, die Suedamerika Explorer von den Leistungsträgern gutgeschrieben wurden.

Bei der Kündigung wird SSuedamerika Explorer durch den jeweiligen Reiseleiter vertreten.

10. Haftungen

Die vertragliche Haftung von Trekking & Expediciones für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit Trekking & Expediciones für einen dem Reisegast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Trekking & Expediciones haftet und entschädigt nicht für Unfälle, Krankheit, Verlust oder Beschädigung von Gepäck oder sonstigen persönlichen Gegenständen, durch Kunden verursachte Schäden und gesundheitliche Schäden, Verspätungen oder Beeinträchtigungen der Reise, aufgrund von höherer Gewalt.

Trekking & Expediciones behält sich vor jede beliebige Person oder Mitglied einer Gruppe bei den Ausflügen zu akzeptieren, abzuweisen oder zurückzuhalten.

Trekking & Expediciones haftet nicht, wenn Dienstleistungen nicht erbracht werden können aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse; hierzu zählen Ereignisse aufgrund höherer Gewalt, Streiks, Naturkatastrophen, staatlicher Anordnungen, etc.

Trekking & Expediciones haftet für die gewissenhafte Reisevorbereitung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen, ungeachtet ob diese Leistungen direkt von Trekking & Expediciones oder von einem dritten Servicedienstleiter erbracht werden.

Bei Reisen mit besonderen Risiken (z.B. Trekking- und Expeditionsreisen) übernimmt Trekking & Expediciones im Hinblick auf die Durchführung, Gewährleistung und persönliche Risiken des Reisegastes keine Haftung. Eventuelle Zusatzkosten wie für eine Bergung, Suche oder spezielle, kostenintensive Rücktransporte sind vom Reisegast selbst zu tragen.

Wir empfehlen dem Reisegast in diesem Zusammenhang und im eigenen Interesse den Abschluss einer Reiseunfall- und Gepäckversicherung

11. Anmeldung von Ansprüchen/Verjährung

Will der Kunde Trekking & Expediciones auf Minderung, Schadensersatz wegen Vertraglicher oder deliktsicher Haftung, Aufwendungsersatz oder Rückzahlung des Reisepreises nach Kündigung des Reisevertrages oder nach Abbruch der Reise aus anderen Gründen in Anspruch nehmen, so hat er diese Ansprüche innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Trekking & Expediciones anzumelden.

Leistungsträger, Reiseleitungen oder andere örtliche Vertretungen sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsmeldungen bevollmächtigt. Die Frist ist nur gewahrt, wenn die Erklärung des Kunden vor ihrem Ablauf zugegangen ist, es sei denn, der Kunde ist ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden.

Ansprüche der Kunden aus Gewährleistung und vertraglicher Haftung verjähren innerhalb eines Jahres. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem Trekking & Expediciones die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren.

12. Flexibilitätsvereinbarung

Die Buchung einer Reise wird so verstanden, dass der Kunde die Risiken akzeptiert, die bei einer Reise in ein Dritte-Welt-Land auftreten können, wie Krankheit, Verlust oder Beschädigung von persönlichen Gegenständen, sowie Unbequemlichkeit und Unannehmlichkeiten. Die Philosophie unserer Reisen erlaubt Alternativen und erfordert eine gewisse Flexibilität des Kunden während der Reise. Die Reiseverläufe der Programme sollten als Rahmen verstanden werden, was auf der Reise alles durchgeführt werden sollte und nicht als Obligation von Seiten von Trekking & Expediciones. Änderungen im Reiseverlauf können verursacht werden durch alle Ereignisse denen höhere Gewalt zu Grund liegen. Suedamerika Explorer wird sich in solchen Fällen immer bemühen anteilsmäßige Entschädigungen zu erstatten.

Die Grundbedingung für die Teilnehme an einer unserer Reisen ist, dass Sie diese Flexibilität akzeptieren und anerkennen, dass Änderungen und deren Folgen, wie Unbequemlichkeit, Unannehmlichkeiten oder Enttäuschungen, möglich sind. Trekking & Expediciones wird sich immer bemühen angemessene Alternativen zur Verfügung zu stellen. Falls es nicht möglich sein sollte, angemessene Alternativen zur Verfügung zu stellen oder der Kunde eine Reise nicht fortsetzen möchte, ist STrekking & Expediciones nicht verpflichtet, für den Zeitraum den der Kunde nicht bei der Gruppe verbringt, alternative Reiseabläufe, Ausflüge, Unterkünfte, Dienstleistungen oder Personal bereitzustellen.

13. Risiken bei Aktivitäten in der freien Natur haben besondere Outdoor Risiken

Bei sämtlichen Bergexpeditonen und Wanderungen, ist zu beachten, dass gerade im Outdoorsport ein erhöhtes Erkrankungs-, Unfall- und Verletzungsrisiko besteht (Absturzgefahr, Lawinen, Steinschlag, Spaltensturz, Höhenkrankheit, Kälteschäden, Infektionen etc.), das auch durch umsichtige und fürsorgliche Betreuung nicht vollkommen reduziert und ausgeschlossen werden kann. Dieses Restrisiko muss der Kunde selbst tragen. Auch ist zu beachten, dass in der Natur allein in abgelegenen Regionen, aufgrund technischer oder logistischer Schwierigkeiten nur in sehr eingeschränktem Umfang Rettungs- und oder medizinische Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können, so dass auch kleinere Verletzungen oder Zwischenfälle schwerwiegende Folgen haben können. Hier wird von jedem Teilnehmer ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung, Umsichtigkeit, eine angemessene eigene Tourenvorbereitung, aber auch ein erhöhtes Maß an Risikobereitschaft vorausgesetzt. Es wird dem Kunden deshalb dringend empfohlen, sich intensiv (z.B. durch Studium der einschlägigen Fachliteratur) mit den Anforderungen und Risiken auseinander zu setzen, die mit dem von ihm gebuchten Programm verbunden sein können. Bei sämtlichen Reisen erfolgt die Teilnahme im Hinblick auf den Outdoorteil der Reiseveranstaltung auf der Basis als selbständiger Bergsteiger und Wanderer. Die Teilnahme an den Touren erfolgt in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko.

14. Flughafengebühren

Die Flughafengebühren für die deutschen Flughäfen sind im Reisepreis enthalten (Gruppenreisen).
Vor Ort fallen zusätzlich nationale und internationale Flughafengebühren an, die vom Kunden zusätzlich zum Reisepreis vor Ort zu bezahlen sind. Die Angaben hierzu in den Leistungsblöcken verstehen sich informativ und vorbehaltlich etwaiger Änderungen.

15. Fremdveranstalter

Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Bergbesteigungen, Sportveranstaltungen, Jeepfahrten usw.) und die in der Reisebeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Diese werden durch dritte angeboten, mit welchen der Kunde einen gesonderten Vertrag abschließt. Wir haften nicht für Angaben in von uns nicht hergestellten Hotel – und anderen Prospekten dieser Anbieter von Fremdleistungen

16. Pass- und Visumserfordernisse

Trekking & Expediciones informiert Staatsangehörige der Europäischen Union und der Schweiz über oben genannte Bestimmungen die für das jeweilige Reiseland gültig sind. Für Angehörige anderer Staaten gibt das jeweilige Konsulat Auskunft.

Der Reisegast ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise erforderlichen Vorschriften selbst verantwortlich. Der Reisegast ist ebenso selbst verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen und das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Alle Nachteile die dem Reisegast aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen (z.B. Rücktrittskosten) gehen zu seinen Lasten.

17. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reisende als auch der Reiseveranstalter den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

18. Mitwirkungspflicht

Der Reisende ist verpflichtet bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern das möglich ist. Hierzu ist dem Veranstalter eine angemessene Frist zu setzen um dem Mangel zu beheben. Unterlässt es der Reisende schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

19. Hinweise zu Versicherungen

Jeder Teilnehmer muss sich bewusst sein, dass er sich auf einer Abenteuertour befindet, wo es teilweise schlechte Straßenverhältnisse, unbeständiges Wetter oder andere Unregelmäßigkeiten geben kann. Im Reisepreis ist keine Rücktrittskostenversicherung enthalten. Wir empfehlen den Abschluss derselben, sowie einer Kranken-, Gepäck-, Reiseabbruch-, Verspätungsschutz- und Unfallversicherung.

Trekking & Expediciones übernimmt keine Haftung für Unfälle, die während der Tour/Expedtion passieren können. Deshalb empfehlen wir Ihnen eine entsprechende, international gültige Versicherung abzuschließen.

20. Übereinkommen

Falls der Kunde eine Reise bei Trekking & Expediciones bucht, akzeptiert er gleichzeitig alle unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Falls Trekking & Expediciones die Buchung akzeptiert, stimmt Trekking & Expediciones zu, alle Leistungen zu erfüllen, die auf den Internetseiten oder den Broschüren aufgeführt sind.

Hinweis:

Zusätzlich zu den üblichen AGBs kommen bei Flugbuchungen die AGBs der entsprechenden Fluggesellschaft/en in Anrechnung. Auch bei Stornierungen der Flüge bilden die AGBs der jeweiligen Fluggesellschaften die Grundlage des Vertrages.

Für Programme die Kreuzfahrten zu den Galapagosinseln oder auf dem Amazonas beinhalten gelten zusätzlich die AGB der jeweiligen Schiffe. Das gleiche gilt für eingekaufte Fremdleistungen von Reiseagenturen, sofern wir nicht als Veranstalter auftreten.

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